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   VG Chemnitz, 29.06.2006 - 4 K 1570/05   

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VG Chemnitz, 29.06.2006 - 4 K 1570/05 (https://dejure.org/2006,7565)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 29.06.2006 - 4 K 1570/05 (https://dejure.org/2006,7565)
VG Chemnitz, Entscheidung vom 29. Juni 2006 - 4 K 1570/05 (https://dejure.org/2006,7565)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der selbstständigen Ausübung eines Gewerbes unter Anordnung der sofortigen Vollziehung ab Zustellung; Anspruch auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage wegen Überwiegens des Aussetzungsinteresses gegenüber dem Vollziehungsinteresse; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht: Sofortvollzug einer Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Hausverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

    Auszug aus VG Chemnitz, 29.06.2006 - 4 K 1570/05
    Berücksichtigungsfähige Gesichtspunkte sind etwa die Intensität einer Rechtsverletzung einschließlich der - eventuell vorsätzlichen - Begehungsform oder eine Häufung mehrerer Taten; letzteres gilt auch bei strafrechtlichem Fortsetzungszusammenhang (BVerwG, Urt. v. 26.3.1996 - 1 C 12/95 -, BVerwGE 101, 24 -).

    Auch einer Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO kommt wegen der unterschiedlichen strafrechtlichen Maßstäbe nur begrenzte Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.3.1996 - 1 C 12/95 -, BVerwGE 101, 24 ).

    Zu berücksichtigen ist indes auch der Zeitablauf seit der jeweiligen Verfehlung, wobei auch ohne strafrechtliche Verurteilung eine Orientierung an den Tilgungsfristen des Bundeszentralregistergesetzes - BZRG - sachgerecht erscheint, soweit sich nicht ein die Bagatellschwelle überschreitendes Verhalten bis in die Gegenwart hinzieht (BVerwG, Urt. v. 26.3.1996 - 1 C 12/95 -, BVerwGE 101, 24 ).

    Eine - bezogen auf den maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.2.1997 - 1 B 34/97 -, GewA 1997, 242, 243) - äußerste zeitliche Grenze der Verwertbarkeit ergibt sich, sofern eine getilgte oder zu tilgende Eintragung im Bundeszentralregister besteht, aus § 51 BZRG , wonach eine Tat oder Verurteilung, über die eine getilgte oder zu tilgende Eintragung im Register besteht, dem Betroffenen im Rechtsverkehr aus Gründen der gesellschaftlichen Wiedereingliederung nicht mehr vorgehalten oder zu seinem Nachteil verwertet werden kann (BVerwG, Urt. v. 26.3.1996 - 1 C 12/95 -, BVerwGE 101, 24 ; Beschl. v. 21.9.1992 - 1 B 152/92 -, GewA 1995, 115).

    Eine - vorliegend tatbestandlich nicht einschlägige - Ausnahme davon kommt nach der eng auszulegenden und nicht analogiefähigen Vorschrift des § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG nur für Entscheidungen über den Zugang zu einem erlaubnispflichtigen Gewerbe und zur Abwehr einer erheblichen Gefährdung der Allgemeinheit in Betracht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.3.1996 - 1 C 12/95, BVerwGE 101, 24 ; HessVGH, Beschl. v. 13.1.2004 - 6 TG 3098/03 -).

    Bei mehreren Verurteilungen ist nach § 47 Abs. 3 Satz 1 BZRG das Datum der letzten Verurteilung maßgebend (BVerwG, Urt. v. 26.3.1996 - 1 C 12/95 -, BVerwGE 101, 24 ).

  • BVerwG, 19.12.1995 - 1 C 3.93

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung bei GmbH-Geschäftsführer, Unzuverlässigkeit,

    Auszug aus VG Chemnitz, 29.06.2006 - 4 K 1570/05
    Dies ergibt sich bereits aus der im Tenor des Ausgangsbescheides und in der Begründung auch des nach § 79 VwGO maßgeblichen (BVerwG, Urt. v. 19.12.1995 - 1 C 3/93 -, NVwZ 1997, 278, 281) Widerspruchsbescheides nicht eingeschränkten Untersagung jeglichen Gewerbes.

    So ermächtigt § 35 Abs. 7a GewO , wonach einem Vertretungsberechtigten oder leitenden Beschäftigten eines Gewerbetreibenden die künftige Ausübung eines Gewerbes untersagt werden kann, das seiner (abhängigen) Beschäftigung entspricht, ebenfalls nicht zur Untersagung eines aktuell bereits ausgeübten Gewerbes (BVerwG, Urt. v. 19.12.1995 - 1 C 3/93 -, NVwZ 1997, 278, 279 = GewA 1996, 241 ff.; SächsOVG, Beschl. v. 24.3.2004 - -3 BS 211/03 - m.w.N.; VG Oldenburg, Beschl. v. 25.7.2003 - 12 B 1682/03 - s.a. Tettinger in: Tettinger/Wank, Komm. zur GewO , 6. Aufl. 1999, § 35 Rn. 236).

    Diesen genügt jedenfalls die - hier mit der Anfrage vom 13.4.2004 erfolgte - zeitgleiche Einleitung eines Untersagungsverfahrens sowohl gegen den Gewerbetreibenden - hier: die GmbH - als auch gegen den Vertretungsberechtigten - hier: den Antragsteller - (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.1995 - 1 C 3/93 -, NVwZ 1997, 278, 279 = GewA 1996, 241 ff. - zugleich für die Möglichkeit auch der vorangegangenen Einleitung eines Verfahrens nach § 35 Abs. 1 GewO ; OVG NW, Urt. v. 1.10.1997 - 4 A 771/97 -, GewA 1998, 113; Marcks in: Landmann-Rohmer, LBl.-Ko. zur Gewerbeordnung , Stand Nov. 2005, § 35 Rn. 192; Tettinger in: Tettinger/Wank, Komm. zur GewO , 6. Aufl. 1999, § 35 Rn. 223).

    Eine derartige Voraussetzung wäre vorliegend aber auch jedenfalls erfüllt, da die vom Antragsteller geleitete GmbH bis zur Insolvenzeröffnung am 2.4.2004 noch werbend gewerblich tätig war und selbst die nach einer Insolvenzeröffnung folgende Abwicklung einer GmbH (vgl. § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG ) eine Gewerbetätigkeit darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.1995 - 1 C 3/93 -, NVwZ 1997, 278, 279 = GewA 1996, 241 ff.), was mittelbar auch die Regelung des § 12 GewO bestätigt.

    § 35 Abs. 7a GewO ist überdies, wie sich insbesondere aus dessen Satz 2 ergibt, nicht zu entnehmen, dass ein Vorgehen gegen den Vertretungsberechtigten eine bereits gegenüber dem Gewerbetreibenden erlassene Untersagungsverfügung voraussetzt (BVerwG, Urt. v. 19.12.1995 - 1 C 3/93 -, NVwZ 1997, 278, 279 = GewA 1996, 241 ff.; VG Chemnitz, Urt. v. 21.3.2006 - 4 K 1928/01 - VG Potsdam, Beschl. v. 22.10.2004 - 3 L 757/04 - Tettinger in: Tettinger/Wank, Komm. zur GewO , 6. Aufl. 1999, § 35 Rn. 226 ff: aA. Marcks in: Landmann-Rohmer, LBl.-Ko. zur Gewerbeordnung , Stand Nov. 2005, § 35 Rn. 192), an deren Erlass die Gewerbebehörden hier auch seit dem 2.4.2004 nach § 12 GewO (zeitlich und inhaltlich beschränkt) gehindert sein dürften.

    Die eine gewerbliche Unzuverlässigkeit begründenden Tatsachen müssen dabei nicht bei der Ausübung des verfahrensgegenständlichen Gewerbes eingetreten sein; es kommt vielmehr darauf an, ob sie sich auf das untersagte Gewerbe auswirken (vgl. zum Maßstab BVerwG, Urt. v. 19.12.1995 - 1 C 3/93 -, NVwZ 1997, 278, 280 = GewA 1996, 241 ff.; Beschl. v. 6.12.1994 - 1 B 234/94 -, NVwZ-RR 1995, 197; Beschl. v. 19.1.1994 - 1 B 5/94 -, GewA 1995, 113 f.).

  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Prognoseentscheidung

    Auszug aus VG Chemnitz, 29.06.2006 - 4 K 1570/05
    Steuerrückstände müssen allerdings der Höhe nach und im Verhältnis zur Gesamtbelastung des Gewerbetreibenden von einigem Gewicht sein, während es andererseits unerheblich ist, ob die Steuerforderungen auf Schätzungen beruhen oder Säumniszuschläge einschließen, da auch solche Steuerschulden - unabhängig von der Einreichung von Stundungsanträgen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.3.1997 - 1 B 56/97 -, GewA 1997, 243) - grundsätzlich vorauszuzahlen (vgl. §§ 220, 361 AO , § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ) und nicht von einer minderen Qualität sind (BVerwG, Beschl. v. 29.01.1988, GewA 1988, 162).

    Eine - bezogen auf den maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.2.1997 - 1 B 34/97 -, GewA 1997, 242, 243) - äußerste zeitliche Grenze der Verwertbarkeit ergibt sich, sofern eine getilgte oder zu tilgende Eintragung im Bundeszentralregister besteht, aus § 51 BZRG , wonach eine Tat oder Verurteilung, über die eine getilgte oder zu tilgende Eintragung im Register besteht, dem Betroffenen im Rechtsverkehr aus Gründen der gesellschaftlichen Wiedereingliederung nicht mehr vorgehalten oder zu seinem Nachteil verwertet werden kann (BVerwG, Urt. v. 26.3.1996 - 1 C 12/95 -, BVerwGE 101, 24 ; Beschl. v. 21.9.1992 - 1 B 152/92 -, GewA 1995, 115).

    Die Eintragungsdauer bestimmt sich im Übrigen nach den abhängig vom Strafmaß gestaffelten Fristen des § 46 Abs. 1 BZRG , welche - abweichend von der für Bußgeldbescheide getroffenen Vorschrift des § 153 Abs. 3 GewO (BVerwG, Beschl. v. 26.2.1997 - 1 B 34/97 -, GewA 1997, 242, 243) - nicht mit dem Eintritt der Rechtskraft, sondern nach § 47 Abs. 1 i.V.m. § 36 Abs. 1 BZRG bereits am Tag der Verurteilung anlaufen.

  • VGH Hessen, 13.01.2004 - 6 TG 3098/03

    Getilgte Eintragungen im Bundeszentralregister zur Begründung eines

    Auszug aus VG Chemnitz, 29.06.2006 - 4 K 1570/05
    Das Gewicht der Straftaten ist im Anschluss an die - unabhängig vom Vorliegen einer strafrechtlichen Verurteilung oder Verfahrenseinstellung erforderliche - Ermittlung des zugrunde liegenden Sachverhalts (vgl. HessVGH, Beschl. v. 13.1.2004 - 6 TG 3098/03 - SächsOVG, Beschl. v. 17.10.2001 - 1 B 485/01 - zu § 13 PBefG ) nach den eigenständigen ordnungsrechtlichen Maßstäben zu bewerten, soweit keine nach § 35 Abs. 3 GewO bindenden strafgerichtlichen Entscheidungen vorliegen (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 13.5.2003 - 7 LA 140/02 -, GewA 2003, 383).

    Eine - vorliegend tatbestandlich nicht einschlägige - Ausnahme davon kommt nach der eng auszulegenden und nicht analogiefähigen Vorschrift des § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG nur für Entscheidungen über den Zugang zu einem erlaubnispflichtigen Gewerbe und zur Abwehr einer erheblichen Gefährdung der Allgemeinheit in Betracht (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.3.1996 - 1 C 12/95, BVerwGE 101, 24 ; HessVGH, Beschl. v. 13.1.2004 - 6 TG 3098/03 -).

  • OVG Sachsen, 17.10.2001 - 1 B 485/01
    Auszug aus VG Chemnitz, 29.06.2006 - 4 K 1570/05
    Das Gewicht der Straftaten ist im Anschluss an die - unabhängig vom Vorliegen einer strafrechtlichen Verurteilung oder Verfahrenseinstellung erforderliche - Ermittlung des zugrunde liegenden Sachverhalts (vgl. HessVGH, Beschl. v. 13.1.2004 - 6 TG 3098/03 - SächsOVG, Beschl. v. 17.10.2001 - 1 B 485/01 - zu § 13 PBefG ) nach den eigenständigen ordnungsrechtlichen Maßstäben zu bewerten, soweit keine nach § 35 Abs. 3 GewO bindenden strafgerichtlichen Entscheidungen vorliegen (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 13.5.2003 - 7 LA 140/02 -, GewA 2003, 383).

    Demgegenüber kommt der einer Strafaussetzung zur Bewährung zugrunde liegenden strafrechtlichen Bewertung der Schuld nur bei näherer Entscheidungsbegründung ein - bloß tatsächliches - Gewicht zu (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 17.10.2001 - 1 B 485/01 - zu § 13 PBefG m.w.N.).

  • OVG Sachsen, 10.03.1999 - 3 S 69/97
    Auszug aus VG Chemnitz, 29.06.2006 - 4 K 1570/05
    Insbesondere unterhielt der Antragsteller im Zuständigkeitsbereich der Antragsgegnerin weder einen Sitz noch eine weitere Niederlassung, die zur ergänzenden Anwendung der Zuständigkeitsregeln des § 3 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG - führen könnte (vgl. zur örtlichen Zuständigkeit bei mehreren Niederlassungen im Bereich verschiedener Behörden SächsOVG, Urt. v. 10.3.1999 - 3 S 69/97 -, SächsVBl 2000, 138; zur Sitzverlegung VG Chemnitz, Beschl. v. 20.5.1999 - 8 K 2421/98 - u. Marcks in: Landmann-Rohmer, LBl.-Ko. zur Gewerbeordnung , Stand Nov. 2005, § 35 Rn. 187).

    Dabei kommt einem erst während des Untersagungsverfahrens gezeigten Wohlverhalten ohnehin nur geringes Gewicht zu, zumal die aufgezeigten wirtschaftlichen Umstände bereits über längere Zeit bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.7.1993 - 1 B 155/90 -, GewA 1995, 115; SächsOVG, Beschl. v. 10.3.1997 - 3 S 69/97 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1997 - 4 A 771/97

    Gewerberecht: Voraussetzungen für eine Gewerbeuntersagung gegen den

    Auszug aus VG Chemnitz, 29.06.2006 - 4 K 1570/05
    Denn diese Vorschrift bietet keine Handhabe für die Untersagung einer Tätigkeit, die zum maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung im Untersagungsverfahren tatsächlich ausgeübt wird (SächsOVG, Beschl. v. 24.3.2004 - -3 BS 211/03 - OVG NW, Urt. v. 1.10.1997 - 4 A 771/97 -, GewA 1998, 113 m.w.N.).

    Diesen genügt jedenfalls die - hier mit der Anfrage vom 13.4.2004 erfolgte - zeitgleiche Einleitung eines Untersagungsverfahrens sowohl gegen den Gewerbetreibenden - hier: die GmbH - als auch gegen den Vertretungsberechtigten - hier: den Antragsteller - (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.12.1995 - 1 C 3/93 -, NVwZ 1997, 278, 279 = GewA 1996, 241 ff. - zugleich für die Möglichkeit auch der vorangegangenen Einleitung eines Verfahrens nach § 35 Abs. 1 GewO ; OVG NW, Urt. v. 1.10.1997 - 4 A 771/97 -, GewA 1998, 113; Marcks in: Landmann-Rohmer, LBl.-Ko. zur Gewerbeordnung , Stand Nov. 2005, § 35 Rn. 192; Tettinger in: Tettinger/Wank, Komm. zur GewO , 6. Aufl. 1999, § 35 Rn. 223).

  • VG Potsdam, 22.10.2004 - 3 L 757/04
    Auszug aus VG Chemnitz, 29.06.2006 - 4 K 1570/05
    Der Vorschrift ist demgegenüber im Hinblick auf die Fortsetzungsmöglichkeit nach § 35 Abs. 1 Satz 3 GewO nicht zu entnehmen, dass der Gewerbetreibende sein Gewerbe zum Zeitpunkt der Einleitung des Untersagungsverfahrens nach § 35 Abs. 7a GewO auch noch tatsächlich ausüben müsste (vgl. VG Chemnitz, Urt. v. 21.3.2006 - 4 K 1928/01 - HessVGH, Urt. v. 5.2.2004 - 8 UE 879/03 - VG Potsdam, Beschl. v. 22.10.2004 - 3 L 757/04 - Tettinger in: Tettinger/Wank, Komm. zur GewO , 6. Aufl. 1999, § 35 Rn. 224).

    § 35 Abs. 7a GewO ist überdies, wie sich insbesondere aus dessen Satz 2 ergibt, nicht zu entnehmen, dass ein Vorgehen gegen den Vertretungsberechtigten eine bereits gegenüber dem Gewerbetreibenden erlassene Untersagungsverfügung voraussetzt (BVerwG, Urt. v. 19.12.1995 - 1 C 3/93 -, NVwZ 1997, 278, 279 = GewA 1996, 241 ff.; VG Chemnitz, Urt. v. 21.3.2006 - 4 K 1928/01 - VG Potsdam, Beschl. v. 22.10.2004 - 3 L 757/04 - Tettinger in: Tettinger/Wank, Komm. zur GewO , 6. Aufl. 1999, § 35 Rn. 226 ff: aA. Marcks in: Landmann-Rohmer, LBl.-Ko. zur Gewerbeordnung , Stand Nov. 2005, § 35 Rn. 192), an deren Erlass die Gewerbebehörden hier auch seit dem 2.4.2004 nach § 12 GewO (zeitlich und inhaltlich beschränkt) gehindert sein dürften.

  • BVerwG, 23.11.1990 - 1 B 155.90

    Gewerberecht: Beurteilungszeitpunkt bei Gewerbeuntersagung wegen

    Auszug aus VG Chemnitz, 29.06.2006 - 4 K 1570/05
    Dabei kommt einem erst während des Untersagungsverfahrens gezeigten Wohlverhalten ohnehin nur geringes Gewicht zu, zumal die aufgezeigten wirtschaftlichen Umstände bereits über längere Zeit bestehen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.7.1993 - 1 B 155/90 -, GewA 1995, 115; SächsOVG, Beschl. v. 10.3.1997 - 3 S 69/97 -).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus VG Chemnitz, 29.06.2006 - 4 K 1570/05
    Mitteilungen der Finanzämter zur Vermögenslage sind dabei insbesondere durch § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO gedeckt und verwertbar (vgl. BFH, Urt. v. 29.7.2003 - V II R 43/02 -, GewA 2004, 156; BVerwG, Urt. v. 2.2.1982 - 1 C 146/80 -, BVerwGE 65, 1 ff.).
  • BVerwG, 29.01.1988 - 1 B 164.87

    Gewerbeuntersagung - Gewerbetreibender - Steuerrückstände - Unzuverlässigkeit -

  • BVerwG, 11.11.1996 - 1 B 226.96

    Gewerberecht - Sinn und Zweck des Gerwebeuntersagungsverfahrens

  • BVerwG, 05.03.1997 - 1 B 56.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen

  • BVerwG, 25.03.1991 - 1 B 10.91

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Gewerbeuntersagung wegen

  • BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 74.77

    Schutz vor Verkehrslärm - Einholung eines schalltechnischen Gutachtens -

  • BVerwG, 11.09.1992 - 1 B 131.92

    Gewerberecht: Voraussetzungen einer erweiterten Gewerbeuntersagung

  • BFH, 18.08.2004 - II R 43/02

    Gütliche Einigung im Restitutionsverfahren - rechtsgeschäftlicher

  • BVerwG, 21.09.1992 - 1 B 152.92

    Gewerberecht: Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit augrund von Straftaten in der

  • OVG Niedersachsen, 13.05.2003 - 7 LA 140/02

    Berufsverbot; Bindungswirkung; Gewerbe; Gewerbetreibender; Gewerbeuntersagung;

  • BVerwG, 07.06.1996 - 1 B 92.96

    Gewerberecht: Rechtmäßigkeit des Ausschlusses eines unzuverlässigen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.11.2000 - A 3 S 657/98
  • VG Düsseldorf, 13.01.2004 - 17 K 6863/02
  • OVG Niedersachsen, 16.09.1997 - 7 L 4348/97

    Gewerbeuntersagung; Im Gewerbeuntersagungsverfahren; Gewerbeuntersagung:

  • BVerwG, 19.01.1994 - 1 B 5.94

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

  • BVerfG, 04.07.2001 - 1 BvR 165/01

    Zur Auslagenerstattung bei Beseitigung des angegriffenen Aktes durch die

  • BVerwG, 29.04.1974 - IV C 21.74

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei Schaffung von

  • OVG Sachsen, 02.12.1999 - 1 S 494/99

    Eintragung in das Straßen- und Bestandsverzeichnis; negative Publizität;

  • BVerwG, 06.12.1994 - 1 B 234.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • VGH Hessen, 05.02.2004 - 8 UE 879/03

    Gewerbeuntersagung bei erst im Gerichtsverfahren zur Kenntnis gebrachter Aufgabe

  • OVG Sachsen, 14.03.2000 - 3 BS 15/00

    Polizeiliche Verfügung mit Verbot des Tragens von Springerstiefeln mit

  • BVerwG, 25.11.1993 - 1 B 188.93

    Spielgeräte - Bowling-Center

  • VG Oldenburg, 25.07.2003 - 12 B 1682/03

    Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Vertretungsberechtigter

  • VG Bremen, 17.03.2020 - 5 K 2875/18

    Glücksspielrecht - Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle (Zuverlässigkeit,

    Liegen Urteile von Strafgerichten vor, ist die Grundlage der Beurteilung nicht die Verurteilung als solche, sondern die Prognose der Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden, die sich auf die vorliegenden Tatsachen stützt (vgl. Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. 2011. § 35 Rn. 37, 47; VG Regensburg, Urt. v. 12.05.2016 - RN 5 K 15.804 -, juris Rn. 82; VG Chemnitz, Beschl. v. 29.06.2006 - 4 K 1570/05 -, juris Rn. 37).
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